Anmeldung zum Besuch der Grundschule

(Einschulung)

Sehr geehrte Eltern,

die Kindergartenzeit für Ihr Kind neigt sich dem Ende zu, ein völlig neuer Lebensabschnitt beginnt mit der Einschulung. Ihre Kinder gehören jetzt zu den Größeren. Gewiss konnten sie es kaum erwarten, in die Schule zu dürfen. Sie haben große Erwartungen, sind aufgeregt, gespannt, was da auf sie zukommt. Aufgeregt und erwartungsvoll sind auch die Eltern. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über rechtliche Grundlagen des Eintritts Ihres Kindes in die Grundschule und den Ablauf der Schulanmeldung:

     1. Rechtliche Grundlagen

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Weiterhin können Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie als Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres, das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August in die Schule aufgenommen werden. Diesem Antrag sind allerdings gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes beizufügen. Auf Antrag der Eltern kann im Einzelfall eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1.

      2. Die Anmeldung

Bitte melden Sie Ihr Kind an einer der örtlich zuständigen Grundschulen innerhalb des in der Presse bzw. im Amtsblatt bekannt gegebenen Zeitraumes an. An unserer Schule findet die Schulanmeldung zu folgenden Terminen statt:

  • Montag, den                      18.12.2023         11:00 – 15:00 Uhr
  • Dienstag, den                    19.12.2023         14:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch, den                    20.12.2023         08:00 – 12:00 Uhr
     

Eine telefonische Terminvergabe erfolgt ab dem 27.11.2023 in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist Voraussetzung für die Anmeldung. Hat Ihr Kind vor der Einschulung am Verfahren zur Sprachstandfeststellung teilgenommen ist es notwendig, dass Sie am Tag der Anmeldung die Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandfeststellung mit in die Schule bringen und dort vorlegen. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten können, sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Grundschule einen Ausweichtermin ab. Außerdem sind zur Anmeldung mitzubringen:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten, die Anmeldung allein vornehmen zu können bzw. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung des Jugendamtes)

Möchten Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft zum Schulbesuch anmelden, ist die vorherige Anmeldung in der für Ihr Kind zuständigen Grundschule in öffentlicher Trägerschaft notwendig. Haben Sie Ihr Kind dann in einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, informieren Sie bitte unverzüglich die örtlich zuständige Grundschule.

Zu einem Wunsch nach Rückstellung vom Schulbesuch und dem Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule beraten wir Sie gern während des Anmeldegespräches.

Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes (Informationen zu deren Anmeldung siehe unten). Die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung sowie die Erkenntnisse der Aufnahmetests an unserer Schule werden bei der Aufnahme in die Grundschule berücksichtigt. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich im Mai mitgeteilt.

    3. Vorbereitung auf die Schulzeit

Was ich schon alles kann:

  • meinen Namen schreiben und meine Adresse sagen
  • mich leise und selbstständig mit einer Sache beschäftigen (z. B. malen oder puzzeln)
  • zuhören, wenn Mama oder Papa etwas sagt
  • kleine Geschichten erzählen oder kleine Gedichte aufsagen
  • zählen bis 10 (12)
  • schnell erkennen, wie viele Punkte auf einem Würfel sind
  • Farben und Formen benennen
  • sauber ausmalen
  • mit Kleber und Schere etwas basteln
  • eine Schleife binden
  • mich zügig an- und ausziehen und allein zur Toilette gehen
  • kleine Aufgaben erledigen

Dabei können Mama und Papa helfen:

  • Selbstständigkeit üben (z. B. regelmäßig kleine Aufgaben geben, kleine Wege selbstständig gehen lassen)
  • Schulweg gemeinsam einüben
  • Verkehrszeichen lernen

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind ein schönes, spannendes Vorschuljahr und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

das Team der Schule am Kirschgarten

Die Einschulung im Land Brandenburg

Gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg

Gemäß §37 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

Kinder, die in der Zeit vom 01.Oktober bis 31.Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31.Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres, das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes erhalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

Schulpflichtig sind auch ausländische Menschen, denen aufgrund eines Asylantrages der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden (§36 (2) BbgSchulG).

Schulärtzliche Untersuchung

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter und zum Beginn des der Einschulung vorhergehenden Schuljahres an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt an der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule. Die Termine zur Anmeldung werden öffentlich bekannt gegeben. Das Kind ist bei der Anmeldung mitzubringen (GV §4). Bei der Anmeldung vorzulegen sind:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde,
  • die Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten, die Anmeldung allein vornehmen zu können bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht sowie
  • die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung.

Ab dem 01. November 2022 können Sie einen Termin für Ihr Kind zur schulärztlichen Untersuchung vereinbaren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben:

Informationen zur Schuleingangsuntersuchung 2022

 

Frühförderung

Bei eventuell bestehender Frühförderung sind vorhandene Unterlagen mitzubringen. Bei Anmeldung der Kinder an einer Ersatzschule muss die örtlich zuständige Schule unverzüglich darüber informiert werden. Über die Aufnahme in die Ersatzschule informieren die Eltern die örtlich zuständige Schule bis zum 30. April des Jahres der Einschulung (GVO §4 Abs.2 (3)).